Beteiligung

Die Bevölkerungsbeteiligung war zentraler Bestandteil bei der Erarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes der Gemeinde Ahrensbök.

Eine erste Einbindung der Bevölkerung fand im Rahmen der Haushaltsumfrage statt. Der dazugehörige Online-Fragebogen war auf der Startseite unter "Fragebogen" verlinkt. Der Fragebogen konnte vom 28.08.2023 bis 17.09.2023 ausgefüllt werden. Die Ergebnisse der Befragung finden Sie in der Anlage 2 des Ortsentwicklungskonzeptes.

Nach der Haushaltsumfrage fand eine Bürgerwerkstatt statt, zu der alle Bewohner:innen der Gemeinde Ahrensbök und der zugehörigen Dorfschaft eingeladen waren. Bei der Bürgerwerkstatt wurden die Ergebnisse der Haushaltsumfrage vorgestellt sowie die darin gesammelten Projektideen vertieft, weiter ausgearbeitet und letztendlich priorisiert. Die Ergebnisse der Bürgerwerksatt finden Sie in der Anlage 3 des Ortsentwicklungskonzeptes.

Nach Auswertung der Ergebnisse der Bürgerwerkstatt wurden die eingebrachten Projektideen auf der AktionsKarte eingetragen und die Bewohner:innen konnten diese mit der Vergabe von 1 bis 5 Sternen priorisieren (s. Seite AktionsKarte). Die Ergebnisse sind in der Anlage 4 des Ortsentwicklungskonzeptes aufgeführt.

Zusätzlich wurden am 26.09.2023 und am 05.12.2023 Präsentationen zum Zwischenstand im Rahmen der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt  gehalten. Beim ersten Termin wurden die Ergebnisse der Haushaltsbefragung präsentiert, beim zweiten Termin wurden die Ergebnisse der Bürgerwerkstatt vorgestellt. Zudem wurde auf die Projektbewertung auf der konzepteigenen Website hingewiesen.

Am 10.01.2024 fand ein Arbeitskreis für die Dorfvorsteher:innen statt, um noch einmal explizit die Wünsche und Anregungen der Dorfschaften aufzunehmen. Dabei sollten insbesondere mögliche Schlüsselprojekte der Ortsentwicklung herausgestellt werden. Zum Arbeitskreis wurden die Dorfvorsteher:innen gesondert eingeladen.

Teilgenommen haben die Dorfschaften Barghorst, Gießelrade, Gnissau, Holstendorf, Lebatz und Siblin. Die Ergebnisse sind in der Anlage 5 des Ortsentwicklungskonzeptes aufgeführt.